• Slideshow Kontakt
  • Slideshow Kontakt

GRABSTEINPFLEGE & BLUMENSCHMUCK ÜBER JAHRZEHNTE GESICHERT

Dem Verstorbenen ein dauerhaftes und würdiges Andenken bewahren, dazu gehört ein individueller Stein und ein gepflegtes Grab. Aber 10, 20 oder 30 Jahre sind eine lange Zeit und bei allem guten Willen: Krankheit, Zeitmangel oder Umzug, etc. verhindern oft eine ordentliche Betreuung der Grabstätte.

Mit einem Vollservice-Vertrag der Gedenkwerk e.G beugen Sie vor. Denn er garantiert Ihnen über die gesamte Laufzeit einen rundum gepflegten Zustand der Grabstätte - inklusiv Grabstein, Bepflanzung und Blumenschmuck.

Ein beruhigender Gedanke!

 

VOLLSERVICE-GRABPFLEGE - WARUM?

Genauso wichtig wie Bepflanzung und Blumenschmuck ist die Pflege des Grabsteins. Aus gutem Grund. Wussten Sie z.B., dass Sie als Grabinhaber für die Standsicherheit des Grabmals haften?

Mit einem Vollservice-Vertrag sichern Sie sich ab. Dann sorgt Ihr Steinmetz als Fachmann dafür, dass nichts passiert, und übernimmt die Haftung für Sie. Darüber hinaus führt er alle witterungsbedingten, notwendigen Steinarbeiten durch, wie Inschriftenerneuerung oder heben der Grabeinfassung,  und kümmert sich rechtzeitig um die saisongemäße Bepflanzung.

Sie haben also alles komplett in einer Hand mit nur einem Vertragspartner. Dieser Vorteil zeigt sich auch bei einer weiteren Bestattung. Hier erledigt der Steinmetz alle nötigen Arbeiten und stellt den alten Zustand der Grabstätte komplett wieder her.

Unser Angebot umfasst:

- Überwachung der Standsicherheit des Grabsteins und Durchführung der dazu nötigen Maßnahmen

- Übernahme der Standsicherheits-Haftung

- Reinigung und Instandhaltung des Grabsteins, der Grabeinfassung und der Grababdeckung

- Regelmäßige Erneuerung der Inschriften

- Wiederherstellung des kompletten Grabes nach einer weiteren Bestattung inkl. Bepflanzung und Blumenschmuck

- Pflege vorhandener Grabbepflanzung durch einen geeigneten Fachmann

- Erneuerung des Blumenschmucks mit Pflanzen der Saison

- Auflösung der Grabstätte und Entsorgung noch Ablauf des Grabnutzungsrechts

Menü:

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.